Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen von Inscript gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte. Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht. Eines Widerspruchs von Inscript bedarf es nicht. Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme einer Lieferung oder Leistung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

 

2. Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

Angebote von Inscript sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Inscript zustande. Inscript rechnet seine Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Stundensätze ab. Die Stundensätze sind auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie dem Kunden nicht ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden. Die Stundensätze gelten für Arbeiten an Werktagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr (Regelarbeitszeit). Arbeiten ausserhalb dieser Zeiten werden mit einem Aufschlag von 50 %, Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit einem Aufschlag von 100 % berechnet. Sämtliche Stundensätze verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Reisezeiten werden mit dem aktuell gültigen Stundensatz für Reisezeiten laut Stundensatzliste oder jeweiligem Angebot berechnet. Materialkosten, insb. Datenträger, Ausdrucke, Kopien, Einrichtungspauschalen, etc. werden von Inscript nach Aufwand monatlich in Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, ist Inscript berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Das Recht von Inscript auf Ersatz des ihr sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.

Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Kunde anlässlich der Übernahme der Lieferung/Leistung zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn, Inscript hat sich ausdrücklich schriftlich zur Übernahme verpflichtet. Ändert der Kunde nach Vertragsabschluss Leistungen, Vorgaben für Leistungen oder den Leistungsumfang und verursacht dies einen Mehraufwand oder müssen von Inscript zusätzliche Leistungen oder Leistungen ausserhalb der Regelarbeitszeit erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, ist Inscript berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäss der vereinbarten Stundensätze zu fordern. Dasselbe gilt für zusätzlich beauftragte Leistungen. Inscript ist in all diesen Fällen berechtigt, die Ausführung zu verweigern, sofern der Kunde der angekündigten zusätzlichen Vergütung widerspricht.

Inscript ist berechtigt, seine Lieferungen/Leistungen durch Dritte zu erbringen. Dies erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die jährliche Preisanpassung der laufenden monatlichen und jährlichen Leistungen basieren auf dem Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015).

 

3. Lieferzeit, Teillieferung, Erfüllungsort

Ein Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung/Leistung Inscript zum Termin verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, zB erforderliche Genehmigungen, Unterlagen, Freigaben, eigene Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt. Geschieht dies nicht und ist eine rechtzeitige Lieferung/Leistung auch mit zusätzlichen Leistungen von Inscript nicht mehr möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt wie zB Serverausfall, Feuer, Wasser, Blitzeinschlag, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Inscript nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Inscript beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Inscript ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen dürfen von Inscript sofort fakturiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung/Leistung innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort zu übernehmen, widrigenfalls er in Abnahmeverzug gerät und die Vergütung sofort fällig wird. Geht die Lieferung/Leistung von Inscript live (Going-live), ist sie damit jedenfalls abgenommen. Erfüllungsort ist Dornbirn.

 

4. Gewährleistung

Inscript leistet Gewähr, dass Lieferungen und Leistungen dem Vertrag (Spezifikationen) entsprechen und die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen und vertraglichen Untersuchungs- und Rügepflichten innerhalb von 28 Tagen ab Lieferung/Leistung nachkommt. Inscript leistet Gewähr, dass seine eigenen Leistungen nach seinem Wissen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemässen Nutzung dieser eigenen Leistungen entgegen stehen. Inscript ist nach eigener Wahl berechtigt, einen Mangel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang mit einem zuvor aufgetreten Fehler steht, der nicht unverzüglich angezeigt wurde, oder der Kunde die Vorschriften oder Vorgaben über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht einhält. Reicht Inscript Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler, etc.) lediglich an den Kunden durch, leistet Inscript dafür keine Gewähr. Stellt der Kunde Inscript auf Verlangen die mangelhafte Lieferung/Leistung nicht zur Verfügung oder veräussert oder verwendet er sie, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche erlöschen sechs Monate nach Abnahme.

 

5. Schadenersatz (Haftung)

Inscript haftet für Schäden nur, soweit sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Soweit zwingendes Recht das zulässt, haftet Inscript darüber hinaus nicht für Folgeschäden wie zB entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangenes Geschäft, höhere Kosten. In Bezug auf die Freiheit von Viren haftet Inscript nur dafür, dass die Lieferung/Leistung mit marktüblichen Virenprogrammen auf Virenfreiheit überprüft wurde. Eine weitergehende Überprüfung ist nicht Teil der Leistung/Lieferung von Inscript, weswegen die Haftung für Virenfreiheit, soweit sie über die vereinbarte Überprüfung hinausgeht, ausgeschlossen ist. Soweit Inscript Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler, etc.) lediglich an den Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von Inscript auf das Auswahlverschulden. Soweit von Inscript in Verbindung mit der Leistung Hard- und/oder Software verkauft wird, beschränkt sich die Haftung von Inscript auf diejenige des Herstellers und Lieferanten dieser Hard- und/oder Software. Inscript verpflichtet sich, im Bedarfsfall, die Inscript insoweit zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten. Inscript haftet dafür, dass seine eigenen Leistungen nach seinem Wissen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemässen Nutzung dieser eigenen Leistungen entgegenstehen. Die Abklärung der Freiheit von solchen Rechten (Kollisionsrecherche, Rechte-Clearing) ist nicht Teil der Lieferung/Leistung von Inscript, weswegen Inscript dafür auch keine Haftung übernimmt. Der Kunde hat sich selbst um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kümmern und sich insbesondere selbst der wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit der Lieferung/Leistung zu vergewissern.

Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm beigestellten Leistungen, Materialien, Unterlagen etc. frei von Rechten Dritter sind und hält Inscript diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Schadenersatzansprüche gegen Inscript verjähren innerhalb eines halben Jahres ab der Abnahme.

 

6. Kündigung

Sofern eine Dauerleistung (zB Hosting einer Website) vereinbart wird, beginnt die erste Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen Zurverfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich mindestens über die Dauer von sechs Monaten zum Monatsende. Die Dauerleistung ist vom Kunden zum Ablauf einer Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss Inscript, mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen, widrigenfalls sich die Dauerleistung jeweils automatisch um weitere sechs Monate verlängert.

Das Recht der Parteien zur vorzeitigen Aufhebung des Vertrages mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund (ausserordentliche Kündigung), bleibt unberührt. Inscript ist dazu insbesondere berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise länger als sechs Wochen in Verzug gerät oder gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstösst und er den Verstoss trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen einstellt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse rechtskräftig abgelehnt wird.

 

7. Zahlung, Zahlungsverzug

Die vereinbarte Vergütung ist ab einem Auftragsvolumen von EUR 3.000,00 wie folgt zur Zahlung fällig: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Layout oder Konzeptabnahme und 1/3 bei Abnahme. Rechnungen sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Inscript geleistet werden.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist Inscript unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.


Inscript ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines Inscript entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Inscript ist berechtigt, die Lieferung/Leistung bzw die weitere Erbringung derselben im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung zurückzuhalten oder zurückzunehmen. Das schliesst insbesondere das Recht ein, eine bereits live geschaltete Website abzuschalten. Gegenüber Ansprüchen von Inscript kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von Inscript und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Soweit dies nach der Art der Lieferung/Leistung gesetzlich zulässig ist, behält sich Inscript das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen, Unterlagen, Freigaben, eigene Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und Inscript sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen zu erteilen. Er ist weiter verpflichtet, Inscript auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen bedeutend sind und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie Inscript unbekannt sind.

Soweit Inscript und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungspflichten zur Einhaltung dieser Schritte zu erbringen. Die Abnahme und Freigabe der Entwicklungsstufen erfolgt schriftlich. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist Inscript berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer Zusatzvergütung zu akzeptieren. Sollte sich aus einer solchen akzeptierten Änderung (Nachkalkulation) eine Verzögerung der Termine ergeben, wird Inscript dies dem Kunden umgehend mitteilen. Inscript ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist Inscript berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäss der Liste mit den Stundensätzen abzurechnen.

 

10. Rechte an den Leistungen von Inscript

Unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Inscript mit Abnahme der Lieferung/Leistung das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran dem Kunden. Für Leistungen, die von Inscript für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung kann es Einschränkungen geben. Diese werden dem Kunden bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies wäre ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Software in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich vereinbart. Die Originale der für die Produktion verwendeten Unterlagen (zB Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung sowie die Rechte daran verbleiben im Eigentum von Inscript.

 

11. Sonstiges

Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Für Streitigkeiten mit Kunden, die ihren Sitz innerhalb der EU/EFTA haben, ist Dornbirn Gerichtsstand. Für Streitigkeiten mit allen anderen Kunden wird die Zuständigkeit des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien nach den Wiener Regeln vereinbart. Schiedsort ist Dornbirn. Schiedssprache ist Deutsch. Solange das gemäss den obigen Bestimmungen zuständige Gericht oder Schiedsgericht in einer Streitigkeit nicht angerufen wurde, ist Inscript berechtigt, diese Streitigkeit vor jedem anderen, für den Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

Bei Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit von Bestimmungen des Vertrages bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Klausel wird durch eine wirksame oder durchsetzbare Klausel ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen oder undurchsetzbaren Klausel am nächsten kommt.

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